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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Zeislbox OG

1. Geltung​​

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „“) gelten für alle Mitgliedsverträge zwischen der Zeislbox OG, Haniflgasse 22, 7161 St. Andrä am Zicksee und den Mitgliedern über die Nutzung der Functional Fitness Box. Mitglieder sind jene Personen, die mit der Zeislbox OG (im folgenden Betreiber genannt) einen Mitgliedsvertrag abgeschlossenen haben, diese sind zur Betretung und Benutzung der Functional Fitness Box berechtigt.

 

Diese AGB sind im Eingangsbereich der Box ausgehängt. Darüber hinaus sind die AGB auch auf der Website des Betreibers www.zeislbox.at abrufbar.

 

2. Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen der Zeislbox OG und dem Mitglied kommt durch Unterfertigung des Mitgliedsvertrages zustande. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem im Vertrag angegeben Datum. Monatliche Mitgliedschaften laufen grundsätzlich auf unbefristete Zeit, sofern keine Kündigung erfolgt. Der Vertrag wird automatisch monatlich verlängert, wenn keine andere Mitgliedschaft abgeschlossen wurde. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Vertragsende. Mitgliedsverträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.

 

3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang

Das Training erfolgt nach dem Functional Fitness Konzept. Es wird in Gruppen, in Anwesenheit eines Trainers, trainiert. Die verschiedenen Kurse und Zeiten werden im aktuellen Kursplan und der Buchungsapp veröffentlicht. Trainergeführte Kurse finden grundsätzlich ab einer Mindestteilnehmeranzahl von 2 Personen statt. Kurzfristige Änderungen oder Absagen durch den Betreiber sind möglich, die Mitglieder werden in solchen Fällen informiert. Wird es der Zeislbox OG aus Gründen, die sie nicht vertreten hat, unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz. Eine Nutzung der Räumlichkeiten und/oder Geräte bzw. der Einrichtungen für andere Trainingsmethoden ist nur mit passender Mitgliedschaft möglich. Bereits gebuchte Trainingseinheiten müssen rechtzeitig vor Beginn storniert werden. Andernfalls wird, auch bei Nichterscheinen, eine Einheit vom Kontingent des Mitglieds abgezogen!

 

4. Entgelt

Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist jeweils am Ersten eines Monats fällig. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Zahlung des Entgeltes erfolgt mittels SEPA-Lastschriftmandat, mit Ausnahme des „10er Blocks“, dieser kann bar oder per Überweisung bezahlt werden. Bei nicht Entrichtung des fälligen Entgeltes muss das Mitglied mit Gebühren/Kosten rechnen.

 

Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Betreiber berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Vom Mitglied verschuldete Zahlungsrückstände (verschuldeter Zahlungsverzug) können darüber hinaus Betreibungskosten, soweit gesetzlich zulässig, geltend gemacht werden, sofern die Kosten zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.

 

5. Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten werden vom Betreiber in den Räumlichkeiten bzw. auf der Homepage/Sozialen Medien sichtbar kommuniziert. Geplante Änderungen der Öffnungszeiten werden rechtzeitig bekanntgegeben.

 

6. Nutzung und Teilnahme Functional Fitness Box

Zutrittsgewährung

  • Das im Vertrag ausgewählte Wochen- bzw. Monatskontigent bezieht sich auf den jeweils genannten Zeitraum. In diesem Zeitraum nicht genutzte Trainingseinheiten verfallen und können nicht auf einen späteren Zeitraum übertragen werden. Die Teilnahme (Vertragsbeginn) in unvollständigen Wochen werden anteilig berechnet.

  • Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung der Functional Fitness Box während der Öffnungszeiten gemäß Punkt 5. und nach Maßgabe des Fitnessvertrages berechtigt.

  • Jedes Mitglied erhält bei Vertragsabschluss eine Zutrittsberechtigung, entweder digital für das Smartphone oder als Chip. Die Zutrittsberechtigung ist nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe der jeweiligen Zutrittsberechtigung ist untersagt. Jedes Mitglied hat die jeweiligen Zutrittsberechtigung sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust sowie jede Beschädigung ist unverzüglich zu melden. Die in Verlust geratene bzw. beschädigte Zutrittsberechtigung verliert mit Ausstellung der neuen jeweiligen Zutrittsberechtigung ihre Gültigkeit. Für den Chip ist eine Kaution von € 25,- zu leisten.

  • Der Zutritt zur Functional Fitness Box ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft und durch Nutzung der jeweiligen Zutrittsberechtigung möglich.

  • Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

  • Alkoholisierte Mitglieder sowie Mitglieder, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.

  • Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in die/den Räumlichkeiten ist untersagt.

  • Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit in der Functional Fitness Box anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich.

 

Hygienevorschriften

  • Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet.

  • Der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist auf der Trainingsfläche untersagt.

  • Sämtliche Bereiche sind sauber zu halten bzw. von den Mitgliedern so zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden. Alle Trainingsutensilien sind pfleglich zu behandeln und rein zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

 

Sicherheitsvorschriften

  • Das Training erfolgt auf eigene Gefahr, Schädigungen, insbesondere der Gesundheit, des Mitglieds aufgrund, unsachgemäßen Gebrauchs der Anlagen, Geräten, Einrichtungen hat Zeislbox OG nicht zu vertreten, sofern die Schädigung nicht durch grob fahrlässiges Verhalten des Betreibers verursacht wurde. Sportliche Tests (Benchmark, Übungseinheiten zur Leistungsermittlung) werden auf eigene Gefahr hindurchgeführt.

  • Sämtliche Fitnessgeräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend benützt werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, ist eine Einweisung vom Betreiber einzuholen.

  • Von Mitgliedern mitgebrachte Gegenstände, Bekleidung und Wertgegenstände, sowie für das Abhandenkommen von liegen gelassenen Sachen wird nicht gehaftet

Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen

  • Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.

  • Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.

  • Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.

  • Stellt ein Mitglied die Gefährdung und Belästigung anderer Mitglieder trotz Ermahnung durch den Betreiber oder seine Mitarbeiter nicht ab, so kann dieses – ungeachtet des Rechts den Vertrag gemäß 8. aufzulösen - an dem Tag, an dem die Belästigungs- oder Gefährdungshandlung gesetzt wurde, aus den Räumlichkeiten der Functional Fitness Box verwiesen werden.

  • Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, aber auch um der Gefährdung oder Schädigung der Mitglieder vorzubeugen sowie um Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder hintanzuhalten, können der Betreiber und seine Mitarbeiter Verhaltensanweisungen erteilen, welchen Folge zu leisten sind.

  • Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung in der Functional Fitness Box, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf voriger individueller Vereinbarung mit dem Betreiber.

  • Der Betreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.

 

7. Ändern des Vertrages

Alle Änderungen im Vertrag können zum jeweiligen Ersten im Monat geändert werden. (Mitgliedschaft)

 

8. Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit wird in dem Fitnessvertrag festgelegt, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart. Der Vertrag kann von beiden Seiten erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit (das bedeutet, dass der Vertrag mit Ablauf des letzten Tages der Mindestvertragslaufzeit endet) und nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils zum Ende eines jeden Kalendermonates gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens einen Monat vor Vertragsende zugegangen ist oder mitgeteilt wurde.

 

Der Betreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung, auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein, kündigen, wenn:

  • das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird;

  • das Mitglied wiederholt und trotz zweimaliger erfolgloser Abmahnung erneut gegen die Vorschriften zur Nutzung der Functional Fitness Box (Punkt 6. dieser AGB) verstößt;

  • das Mitglied im Fitnessstudio eine gerichtlich strafbare Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann, setzt.

 

Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – vorübergehend aussetzen, wenn:

  • das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert wird; oder

  • das Mitglied nach Abschluss des Fitnessvertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt.

 

Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen des Fitnessvertrages können vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen der Functional Fitness Box in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.

 

Von einer Aussetzung wird der Lauf der Mindestvertragslaufzeit nicht berührt. Das heißt, die nächste Kündigungsmöglichkeit wird durch die Dauer der Aussetzung nicht verschoben.

Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 90 Tage an, kann das Mitglied den Vertrag kündigen, ohne an den Kündigungsverzicht, die Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein.

Das Recht beider Vertragsparteien, den Fitnessvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.

 

9. Schlussbestimmungen

Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem Betreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.

 

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt. Zeislbox OG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden wirksam, sobald diese veröffentlicht werden und das Mitglied darüber informiert wurde. Widerspricht das Mitglied den Änderungen innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe, kann es den Vertrag, zum Monatsende kündigen. Andernfalls gelten die Änderungen als akzeptiert. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch. Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz des Betreibers liegt.

 

10. Datenschutz

Dem Betreiber sind die Geheimhaltung und der Schutz personenbezogener Daten seiner Mitglieder wichtig. Das Mitglied erklärt sein Einverständnis zur Speicherung seiner persönlichen Daten, die gleichzeitig dem Datenschutz unterliegen und an Dritte nicht weitergegeben werden, außer das Mitglied besteht schriftlich darauf. Mit der Teilnahme an Kursen und der Nutzung der Functional Fitness Box können Fotos und Videos durch die Zeislbox OG vom Mitglied zur Dokumentation-, Werbe und/oder Marketing-Zwecken unter anderem auch auf der Internetseite/Instagram/Facebook von Zeislbox OG veröffentlicht werden. Die Datenschutzerklärung des Betreibers sind in der Functional Fitness Box ausgehängt und online auf der Homepage www.zeislbox.at abrufbar

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